05. August 2002
Abführung
der Zusatzeinkünfte über 6.000 Euro Anfrage nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Schwerhoff,
laut Presseberichten zur SPD-Korruptionsaffäre in Wuppertal beschuldigt die CDU den
Oberbürgermeister Hans Kremendahl, er hätte Nebeneinkünfte, die über 6.000 Euro
hinausgehen, entgegen eines Runderlasses des NRW-lnnenministeriums nicht an die Stadtkasse
abgeführt. In einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 30.07.2002 heißt es hierzu:
"Offenbar haben es neben dem Wuppertaler OB auch eine Reihe anderer Rathauschefs
unterlassen, ihre Nebeneinkünfte über 6000 Euro an die Stadtkasse abzuführen"
(siehe auch beigefügte Kopie des Artikels).
Um zu derartigen Spekulationen für die Stadt Gladbeck und ihren Verwaltungschef
präventiv Klarheit zu schaffen, erbitten wir Auskunft hierzu. Dem Internet haben wir
entnommen, dass Sie in nachfolgenden Aufsichtsräten und Gewährträgerversammlungen
tätig sind bzw. waren:
- Rheinisch-Westfälische
Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW)

- Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS)

- Wohnungsbauförderungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (WfA)

- Westdeutsche Landesbank Gruppe
(WestLB)
Wir bitten in diesem Zusammenhang um
Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden Zusatzeinkünfte aus
Aufsichtsratmandaten und anderen Tätigkeiten, die über 6.000 Euro hinausgingen, in den
vergangenen Jahren seit Ihrem Amtsantritt an die Stadtkasse abgeführt?

- Trifft dies auch auf die übrigen
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes zu?

- In unserem gemeinsamen Bemühen um
ein Höchstmaß an Transparenz würden wir es begrüßen, wenn Angaben zu den
Nebentätigkeiten aller Mitglieder des Verwaltungsvorstandes auf den städtischen
Internetseiten abrufbar wären. Hinweise über die Höhe der Vergütungen wären ebenfalls
geeignet, um eventuellen Spekulationen den Boden zu entziehen. Wie stehen Sie zu diesem
Vorschlag?
Mit freundlichen Grüßen
Mario Herrmann
Ratsherr

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