05. August 2002
Abführung der Zusatzeinkünfte über 6.000 Euro

Anfrage nach § 13 GeschO

Sehr geehrter Herr Schwerhoff,

laut Presseberichten zur SPD-Korruptionsaffäre in Wuppertal beschuldigt die CDU den Oberbürgermeister Hans Kremendahl, er hätte Nebeneinkünfte, die über 6.000 Euro hinausgehen, entgegen eines Runderlasses des NRW-lnnenministeriums nicht an die Stadtkasse abgeführt. In einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 30.07.2002 heißt es hierzu: "Offenbar haben es neben dem Wuppertaler OB auch eine Reihe anderer Rathauschefs unterlassen, ihre Nebeneinkünfte über 6000 Euro an die Stadtkasse abzuführen" (siehe auch beigefügte Kopie des Artikels).

Um zu derartigen Spekulationen für die Stadt Gladbeck und ihren Verwaltungschef präventiv Klarheit zu schaffen, erbitten wir Auskunft hierzu. Dem Internet haben wir entnommen, dass Sie in nachfolgenden Aufsichtsräten und Gewährträgerversammlungen tätig sind bzw. waren:

  • Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH (RWW)
  • Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS)
  • Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (WfA)
  • Westdeutsche Landesbank Gruppe (WestLB)

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wurden Zusatzeinkünfte aus Aufsichtsratmandaten und anderen Tätigkeiten, die über 6.000 Euro hinausgingen, in den vergangenen Jahren seit Ihrem Amtsantritt an die Stadtkasse abgeführt?
  2. Trifft dies auch auf die übrigen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes zu?
  3. In unserem gemeinsamen Bemühen um ein Höchstmaß an Transparenz würden wir es begrüßen, wenn Angaben zu den Nebentätigkeiten aller Mitglieder des Verwaltungsvorstandes auf den städtischen Internetseiten abrufbar wären. Hinweise über die Höhe der Vergütungen wären ebenfalls geeignet, um eventuellen Spekulationen den Boden zu entziehen. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Ratsherr

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