14. März 2001
Begrünung von Garagendächern

Antrag nach § 7 GO

Sehr geehrter Herr Drews,

hiermit bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion, den Punkt "Begrünung von Garagendächern" auf die Tagesordnung des nächsten Stadtplanungs- und Bauausschusses zu setzen.

Sachverhalt:

In der Vergangenheit haben Bündnis 90/Die Grünen wiederholt auf die Möglichkeit hingewiesen, Bauherren zur Begrünung von Garagendächern durch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen zu ermuntern. Diese Bestrebungen wurden auch von anderen Fraktionen unterstützt. Für eine Garagendachbegrünung sprechen folgende Gründe:

  • Luftverbesserung durch Sauerstoffproduktion, Kohlendioxidverbrauch und Staubbindung
  • Verbesserung des Klimas, da Regenwasser langsamer verdunstet und die Dachfläche weniger aufgeheizt wird
  • teilweiser Ausgleich für Versiegelung der Landschaft
  • geringer Pflegeaufwand
  • neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen
  • optische Aufwertung einsehbarer Dachflächen
  • kostengünstig, einfach und schnell zu verwirklichen
  • Erhöhung der Lebensdauer der Dachbegrünung.

Beschlussentwurf:

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss beschließt, dass die Verpflichtung zur dauerhaften und flächendeckenden Begrünung von Garagendächern in alle künftigen Bebauungspläne aufgenommen wird. Bei Vorhaben- und Erschlieþungsplänen sind entsprechende Verpflichtungen in den Durchführungsvertrag aufzunehmen. Ausnahmen kann im Einzelfall der Stadtplanungs- und Bauausschuss zulassen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lehmann
Sachkundiger Bürger
Mario Herrmann
Ratsherr
zurück zur Startseite