14. März 2001
Begrünung
von GaragendächernAntrag
nach § 7 GO
Sehr geehrter Herr Drews,
hiermit bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion, den Punkt "Begrünung von
Garagendächern" auf die Tagesordnung des nächsten Stadtplanungs- und Bauausschusses
zu setzen.
Sachverhalt:
In der Vergangenheit haben Bündnis 90/Die Grünen wiederholt auf die Möglichkeit
hingewiesen, Bauherren zur Begrünung von Garagendächern durch entsprechende
Festsetzungen in Bebauungsplänen zu ermuntern. Diese Bestrebungen wurden auch von anderen
Fraktionen unterstützt. Für eine Garagendachbegrünung sprechen folgende Gründe:
- Luftverbesserung durch
Sauerstoffproduktion, Kohlendioxidverbrauch und Staubbindung
- Verbesserung des Klimas, da
Regenwasser langsamer verdunstet und die Dachfläche weniger aufgeheizt wird
- teilweiser Ausgleich für
Versiegelung der Landschaft
- geringer Pflegeaufwand
- neuer Lebensraum für Tiere und
Pflanzen
- optische Aufwertung einsehbarer
Dachflächen
- kostengünstig, einfach und schnell
zu verwirklichen
- Erhöhung der Lebensdauer der
Dachbegrünung.
Beschlussentwurf:
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss beschließt, dass die Verpflichtung zur dauerhaften
und flächendeckenden Begrünung von Garagendächern in alle künftigen Bebauungspläne
aufgenommen wird. Bei Vorhaben- und Erschlieþungsplänen sind entsprechende
Verpflichtungen in den Durchführungsvertrag aufzunehmen. Ausnahmen kann im Einzelfall der
Stadtplanungs- und Bauausschuss zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd
Lehmann
Sachkundiger Bürger |
Mario
Herrmann
Ratsherr |
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