6. März 2001
Gastronomie in der Städtischen Galerie

Antrag nach § 7 GO

Sehr geehrte Frau Rösch-Schürmann,

hiermit beantragen wir den Punkt "Gastronomie in der Städtischen Galerie" auf die Tagesordnung der Sitzung des Kulturausschusses am 19. März 2001 zu setzen.

Begründung:

In einem Schreiben auf unsere
Anfrage vom 24.01.2001 antwortete der Bürgermeister zur Frage, ob der Verwaltung bereits Bewerbungen für die Fortführung der Gastronomie zugegangen sind bzw. wann die politischen Entscheidungsträger in die Vergabe der Gastronomie einbezogen werden, folgendermaßen: "Es gibt erste Anfragen und Gespräche. Von daher wäre es zu früh, weitere Details mitzuteilen. Im übrigen geht die Verwaltung davon aus, dass die Vergabe nach den Gemeindeordnungs-Regeln laufender Geschäfte erfolgt."

Es war bis jetzt Usus, dass die politischen Entscheidungsträger, d. h. die Mitglieder des Kulturausschusses, über die Vergabe der Gastronomie in der Städtischen Galerie letztgültig entscheiden. Schon der Umgang mit dem Tagesordnungspunkt zum gleichen Thema in der letzten Sitzung des Kulturausschusses hat in uns die Vermutung genährt, dass dies offenbar diesmal unterbunden werden soll. Der Kulturausschuss jedoch ist das demokratische Gremium, in dem über diese eminente Frage auch entschieden werden sollte. Im übrigen ist die Verwaltung berichtspflichtig gegenüber den Ausschussmitgliedern.

Beschlussentwurf:

Der Kulturausschuss stellt fest, dass den Mitgliedern des Ausschusses die Bewerberunterlagen für die Gastronomie in der Städtischen Galerie rechtzeitig, d. h. vor einer Vergabe der Gastronomie durch den Ausschuss, zugänglich gemacht werden und die letztgültige Entscheidung für eine Neuvergabe der Gastronomie dem Ausschuss vorbehalten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mario Herrmann
Fraktionsvorsitzender
Eva Maria Stuckel
Sachkundige Bürgerin im Kulturausschuss
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