19. Juli 1999
Außengastronomie
in Gladbeck Anfrage
nach § 13 GeschO
Sehr geehrter Herr Schwerhoff,
gerade an den - leider meist zu wenigen - warmen Sommertagen tragen Gaststätten,
Restaurants und Eisdielen, die eine Außengastronomie oder einen Biergarten betreiben,
sehr zur Attraktivität einer Innenstadt bei. Gladbeck hat in dieser Hinsicht in den
vergangenen Jahren deutlich gewonnen. Dennoch erscheint der Anteil an solcher
Sommergastronomie noch ausbaubar.
Ein Gastronom klagte auf meine Nachfrage hin, warum er auf eine Außengastronomie bislang
verzichte, dass Konzessionsgebühren und Entgelt für die Nutzung öffentlichen
Straßenraumes zu hoch seien und sich in einem durchschnittlichen Gladbecker Sommer nicht
rechnen würden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie errechnen sich die Konzessionsgebühren für eine solche Außengastronomie und für
die ggfs. notwendige Nutzung öffentlichen Raumes hierfür?
2. Liegen der Verwaltung Vergleichswerte aus anderen Städten vor? Bitte nennen Sie diese
gegebenenfalls!
3. Wie hoch sind die Einnahmen für den städtischen Etat aus den in 1 genannten Gebühren
in den letzten Jahren gewesen?
4. Hält die Verwaltung ein Gebührenmodell für denkbar, das die realen
Witterungsbedingungen berücksichtigt (warmer Sommer -> mehr Abgaben, verregneter
Sommer -> weniger Abgaben) und somit das Geschäftsrisiko für Gastronomen minimiert?
Mit freundlichen Grüßen
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