Präventiv handeln, Bestand sichern, Zukunft gestalten – das sind grüne Anforderungen an den Haushalt und den Stellenplan 2025. Wir GRÜNE wollen die Prioritäten beim Einsatz von Finanzen und Personal anders setzen. Hierzu stellen wir folgende Änderungsanträge bzw. Prüfaufträge:
1) Internationale Gartenschau 2027 – Haldenwelt
Zuständigkeiten klären – Pflege und Unterhaltung sicher stellen
Während im Haushaltsentwurf für 2024 noch 34 Mio. EUR für die Haldenwelt eingeplant waren, wurden die Investitionen nun auf rd. 4,5 Mio. EUR eingedampft. Diese Reduzierung begrüßen wir und kommt unseren Forderungen aus den letzten Haushaltsberatungen nach. Wir sind aber auch der Meinung: Bei jeder neuen Investition müssen wir genau hinschauen, welche Folgekosten entstehen und wer diese trägt. Auch muss sicher gestellt werden, dass die neu entstandenen Flächen auch instand gehalten werden können. Die mit der Internationalen Bauausstellung (IBA) entstandenen Kunstwerke (z.B. Halde im Wandel), die Schutzhütten und Fahrradständer sind inzwischen verrottet.
„Bei jeder neuen Investition müssen wir genau hinschauen, welche Folgekosten entstehen und wer diese trägt.
– Ninja Lenz, Fraktionsvorsitzende
Auf den Flächen der sog. Haldenwelt sind u.W. neben der Stadt der RVR, die Emscher Genossenschaft und die RAG aktiv. Wir GRÜNE wollen vermeiden, dass wir weitere Flächen von diesen Partnern mit den Pflege-, Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten übernehmen. In der Vorlage Nr. 24/0133 aus der Sitzung vom 18.04.2024 heißt es: „Die Flächen und Einbauten der Haldenwelt (Ausnahme bildet die Moltke Halde) werden derzeit durch den RVR unterhalten.“ Wie wir auf Nachfrage aufgrund des sehr schlechten Zustands der Wege westlich und nördlich der Halden jetzt erfahren haben, ist die Stadt (und nicht der RVR) aufgrund alter Verträge mit dem RVR für die Unterhaltung der Wege zuständig.
Die Investitionen zur IGA 2027 unterliegen einem Sperrvermerk. Damit wurde unserer Forderung aus den letzten Beratungen Rechnung getragen. Wir bitten vor Aufhebung des Sperrvermerks um Prüfung, welche Vertragswerke die Stadt im Zusammenhang mit der Halde eingegangen ist. Hierbei ist auch zu prüfen, welche Verpflichtungen und Bindungen andere Parteien (z.B. die RAG im Rahmen des Abschlussbetriebsplans, Pflege von Kompensationsflächen etc.) übernommen haben. Bei allen Verträgen, Bindungen und Verpflichtungen ist zu klären, wie diese sich durch die Maßnahmen der IGA 2027 verändern. Bezogen auf die bemängelten Wege ist zu prüfen, ob parallel verlaufende Abschnitte zum neuen Uferradweg der Emschergenossenschaft ggf. aufgegeben werden können, um Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Schließlich ist auch zu prüfen, welche Vertragspflichten die Stadt eingehen muss, damit ihre Ausgaben als Investition zu werten sind, obwohl auf Fremdflächen agiert und nicht das eigene Vermögen aufgewertet wird.
2) Beschleunigung kommt nicht – Millionengrab A52 stoppen!
Deutschlandweit wird der Sanierungsstau sichtbar und spürbar. Immer mehr (Autobahn-) Brücken müssen gesperrt oder beschränkt werden. Im Bund gilt genauso wie bei uns in Gladbeck: Es müssen Investitionen in den Bestand getätigt werden. Vor diesem Hintergrund ist der Bau des Tunnels in Gladbeck völlig illusorisch! Die ursprünglichen, alten Kostenberechnungen sind längst nicht mehr haltbar. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass der an Ministerpräsident Wüst gerichtete Appell der Bürgermeisterin aus April dieses Jahres, „alle Beschleunigungsmöglichkeiten für den Ausbau der A52 zu nutzen“, bisher verhallte. Die Mittel sollten auch in Gladbeck in den Bestand, in den Erhalt unserer Brücken, unserer Straßen, Rad- und Fußwege investiert und das Personal für diese dringenden Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden.
„Der Bau des Tunnels in Gladbeck ist völlig illusorisch! „
– Bernd Lehmann, Fraktionsvorsitzender
A52 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Eigenanteil (Veränderung gegenüber Plan) | 0 € | 0 € (+ 1.500.000 €) | 0 € (+ 1.625.000 €) | 0 € (0 €) |
Zuwendung (Veränderung gegenüber Plan) | 0 € | 0 € (- 4.500.000 €) | 0 € (- 4.875.000 €) | 0 € (0 €) |
Auszahlung (Veränderung gegenüber Plan) | 0 € | 0 € (+ 6.000.000 €) | 0 € (+ 6.500.000 €) | 0 € (0 €) |
Grunderwerb | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Ausgaben A52 (Veränderung gegenüber Plan) | 0 € (+ 1.500.000 €) | 0 € (+ 1.500.000 €) | 0 € (+ 1.500.000 €) | 0 € (+ 1.500.000 €) |
-> Erhöhung der Ansätze in Produktbereich 12 für die Sanierung von Bücken
Ansatz bisher (lt. Angaben auf S. 71ff.): 14,600 Mio. EUR
Erhöhung aus den Einsparungen A52: +9,125 Mio. EUR
Ansatz neu: 23,725 Mio. EUR
Außerdem beantragen wir, dass eine Deckung für die Sanierung von Fuß- und Radwegen sowie Straßen aus diesen Mitteln möglich ist.
3) Risiken bei JTF-Steinhalden-Abenteuer vermeiden
Es bleibt dabei: Die Pläne zur Abtragung der großen Steinhalde sind ökologisch und wirtschaftlich falsch. Die Übernahme der Halde von ThyssenKrupp birgt enorme Risiken. Sollte sich die Beschaffenheit des Materials der Halde und die Entsorgungssituation anders als kalkuliert und der Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahme länger als geplant darstellen, drohen Mehrkosten, die nicht durch die Förderung abgedeckt werden.
In der Vorlage zur Haldenwelt schreibt die Verwaltung zum Einsatz der JTF-Mittel, die auch bei der Steinhalde genutzt werden sollen: „Gemäß Nr. 6.5 der für die Haldenwelt einschlägigen JTF-Richtlinie ‚Nachhaltige Flächenentwicklung‘ sind nur getätigte Ausgaben, die die Begünstigten bis zum 31. Juli 2026 bei der bewilligenden Stelle durch einen vollständigen Mittelabruf geltend zu machen. Später anfallende Ausgaben haben die Begünstigten vollständig selbst zu tragen, sofern diese 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigen. Im Rahmen dieser kurzen Laufzeit ist es nicht darstellbar, Maßnahmen im ausreichenden Umfang umzusetzen, die sowohl inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie entsprechen, zugleich aber auch den Großteil der Fördermittel in verhältnismäßig kurzer Zeit zu verausgaben. Dies widerspricht dem üblichen Zeitverlauf bei der Verausgabung von Mitteln bei Bauvorvorhaben, bei dem in der Planungsphase der Finanzaufwand über einen längeren Zeitraum zunächst geringer ist und die großen Ausgabenposten im Rahmen der baulichen Umsetzung anfallen.“
Vor dem Hintergrund des angespannten Haushalts, der hohen Kosten- und Zeitrisiken ist das Projekt nach unserer Ansicht nicht vertretbar. Außerdem ist weiterhin ungeklärt, wie die Anwohner:innen südlich des Festplatzes vor Lärm geschützt werden sollen, sobald die Halde abgetragen und der Tunnel noch nicht gebaut ist. Weder für einen Lärmschutzwall, noch für eine Lärmschutzwand gibt es bisher das notwendige Planungsrecht.
Insofern sehen wir folgende Änderung der Ansätze vor:
Steinhalde investiv | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
Eigenanteil (Veränderung gegenüber Plan) | 0 € (+ 1.211.695 €) | 0 € (+ 1.382.757 €) | 0 € (0 €) | 0 € (0 €) |
Zuwendung (Veränderung gegenüber Plan) | 0 € (- 10.905.256 €) | 0 € (- 12.444.810 €) | 0 € (0 €) | 0 € (0 €) |
Auszahlung (Veränderung gegenüber Plan) | 0 € (+ 12.116.951 €) | 0 € (+ 13.827.567 €) | 0 € (0 €) | 0 € (0 €) |
4) Lastenrad als Sharing-Angebot beim Metropolrad
Zum April 2026 sollen die Sharing-Räder des Metropolrades auch in Gladbeck eingeführt werden. Hierüber hatte der Mobilitätsausschuss am 21.11.2024 beraten. Wir GRÜNE hatten angeregt, testweise im Innenstadtbereich an den Standorten „Marktplatz“ oder „Rathaus“ auch ein Lastenrad zum Verleih anzubieten. Der Beschluss hierüber wurde in die Haushaltsberatungen verwiesen. Die Betriebskosten für ein Lastenrad belaufen sich auf 4.000 EUR/a. Die Deckung ergibt sich aus den Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren, die durch die Wiedereinführung des E-Scooter-Verleihs in Gladbeck entstehen. Die Gebühren wurden auf Vorschlag von uns GRÜNEN eingeführt. Wir schlagen vor, das Lastenrad probeweise in den Jahren 2026 und 2027 anzubieten und anschließend über die Fortführung zu entscheiden. Aufgrund des notwendigen Vorlaufs muss hierüber jetzt entschieden werden.
2025 | 2026 | 2027 | 2028 | |
Saldo | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Deckung aus E-Scooter- Sondernutzung | 0 € | 3.000 € | 4.000 € | 0 € |
Auszahlung | 0 € | -3.000 € | -4.000 € | 0 € |
5) Streetworker statt Ordnungskräfte
Zu Recht pochen Bürgermeisterin, Rat und Verwaltung gegenüber Bund und Land regelmäßig auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzip. Aufgabenverlagerungen vom Bund bzw. Land auf die Stadt sollen unterbunden werden. Dies gilt auch und insbesondere für das Thema Sicherheit. Für die Sicherheit ist das Land mit Vorhaltung der Polizei zuständig. Die Stadt kann und darf nicht auf den stetigen Rückzug der Polizeipräsenz durch das Land mit Aufbau von eigenen Sicherheitsstrukturen wie dem KOD reagieren.
Ob Ordnungskräfte überhaupt die richtige Antwort auf Probleme wie in der Humboldtstraße, der Steinstraße oder auch dem Skaterpark sind, stellen wir in Frage. Wir wollen auch hier präventiv, statt repressiv ansetzen. Wir halten hier Streetworker bzw. Sozialarbeiter geeigneter als Ordnungskräfte, um Lösungen für Konflikte zu finden bzw. Konflikte erst gar nicht aufkeimen zu lassen. Wir wollen daher statt der 4 zusätzlich geplanten KOD-Stellen 3 Streetworker- bzw. Sozialarbeiterstellen schaffen. Wir können uns bei Bedarf auch gemischte Teams von Ordnungs- und Sozialarbeiterkräften vorstellen.
2025 | 2026 | 2027 | 2028 | |
Verzicht auf vier KOD- Stellen | 0 € (+ 297.200 €) | 0 € (+ 297.200 €) | 0 € (+ 297.200 €) | 0 € (+ 297.200 €) |
stattdessen 3 Sozialarbeiter/ Streetworker | 248.400 € (+248.400 €) | 248.400 € (+248.400 €) | 248.400 € (+248.400 €) | 248.400 € (+248.400 €) |
Die Anregungen zum Haushalt bringen wir hiermit in die Beratungen ein.