Der Umgang mit Licht im öffentlichen Raum wird schon seit längerer Zeit diskutiert. Unter dem Thema „Lichtverschmutzung“ wird die zunehmende Beleuchtung von öffentlichen Räumen, Parkanlagen und Gebäuden kritisch betrachtet, weil in städtisch geprägten Gebieten eine Beobachtung des natürlichen Nachthimmels kaum mehr möglich ist. Auch der Einfluss einer intensiveren Ausleuchtung von Räumen auf die Fauna, insbesondere auf die Insektenwelt, rückt stärker in den Fokus der Debatte. Die Klimakrise und die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine beschleunigte Energiekrise sind weitere Gründe, die eine Beschäftigung mit Beleuchtungskonzepten sinnvoll erscheinen lassen.
Ziel des städtischen Handelns ist eine konzentrierte, bedarfsangepasste und sparsame Beleuchtung von öffentlichen Räumen. Mit generellen und projektbezogenen Beleuchtungskonzepten soll außerdem dafür Sorge getragen werden, dass zielgerichtet beleuchtet wird, statt das Licht großflächig zu streuen. Unnötige Lichtemissionen und störende Immissionen sollen damit vermieden werden.
Empfehlungen und Planungshilfen zur Beleuchtung von öffentlichen Räumen liegen bereits zahlreich von unterschiedlichen Stellen vor. Angefügt ist beispielhaft die „Empfehlung für die Beleuchtung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in Deutschland“ der Initiative Paten der Nacht.
Dass eine Beschäftigung mit dem Thema sinnvoll erscheint sollen folgende Beispiele deutlich machen:
Meine Fraktion schlägt dem Ausschuss folgenden Beschluss vor:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität beauftragt die Verwaltung, ein Beleuchtungskonzept für die Stadt Gladbeck zu erarbeiten, mit dem ein sparsamer, zielgerichteter Umgang mit Licht im öffentlichen Raum verfolgt wird. Mit dem Beleuchtungskonzept soll der aktuelle Stand der Beleuchtung von öffentlichen Räumen und Gebäuden erfasst und bewertet werden und Leitlinien für den zukünftigen Einsatz von Licht aufgestellt werden. Diese Leitlinien sollen bei städtischen Projekten Anwendung finden. Der Einsatz von Fördermitteln beispielsweise aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes soll geprüft werden. Die Leitlinien sollen auch bei der Beratung von Bauantragsstellenden bei privaten Vorhaben als Grundlage genutzt werden.