Bereits mit Antrag vom 4. März 2022 hatte meine Fraktion auf die Billigkeitsleistungen des Landes hingewiesen, mit denen kommunale Klimaschutzmaßnahmen zu 100 Prozent finanziert werden können (Beschluss 22/0130). Wir hatten vorgeschlagen, mit den Leistungen in Höhe von 91.949,18 EUR ein Förderprogramm für Bürger:innen aufzulegen, um den weiteren Ausbau von Solaranlagen auf Gladbecker Dächern zu forcieren. Da die Verwaltung die Mittel bereits für andere Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen hatte, erübrigte sich eine Beschlussfassung.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat nun die Laufzeit der Billigkeitsrichtlinie verlängert und die Mittel erneut deutlich aufgestockt. Es stellt weitere 40 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen Städte und Gemeinden auch weiterhin in der aktuellen Situation wichtige Klimaschutzvorhaben anstoßen können, die durch die Corona-Pandemie in der Vergangenheit unterblieben sind.
ladbeck kann erneut auf Billigkeitsleistungen i.H.v. 91.949,18 EUR zugreifen. Diese müssen bis Ende November beantragt werden,
Wir bitten die Verwaltung, den Ausschuss über die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen aus dem 1. Aufruf und die geplanten, weiteren Maßnahmen für den neuen Aufruf zu informieren. Welche Maßnahmen wurden beantragt und wie ist der Sachstand der Umsetzung? Für welche Maßnahmen will die Verwaltung die neu zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen und wie ist der Planungsstand?