Antrag für den Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität

Ausnahmen für Solarenergienutzung in Gestaltungssatzungen

Eingebracht am:
20.10.2022

behandelt am:
24.11.2022

Umweltfreundliche Energie durch Solaranlagen ist ein Grundbaustein, um zukünftig die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Nicht erst seit dem Ukraine Krieg wird in Gladbeck der Aufbau von Solaranlagen unterstützt. Mit Ausrufen des Klimanotstands hat die Politik die Notwendigkeit zum Umdenken erkannt und und dem Klimaschutz eine besondere Bedeutung verliehen. Immer mehr Bürger:innen entscheiden sich, Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf ihren Dächern zu installieren. Dort, wo aber kommunale Gestaltungssatzungen wirken, ist der Spielraum zur eigenen Energiewende oft einge- schränkt. Hierauf hatten uns zuletzt immer mehr betroffene Bürger:innen hingewiesen. Wir sehen hier das Erfordernis, die beiden Aspekte – den Erhalt unserer eigenen, lokalen Baukultur und die Notwendigkeit der Energiewende – zusammen zu führen und hierfür Lösungen zu finden.

Moderne Solaranlagen fügen sich immer besser in den Gebäudebestand ein und werden immer seltener als störender Einfluss auf die Gestaltung einer Siedlung wahrgenommen, da sie mittlerweile eine hohe Akzeptanz durch die Bevölkerung genießen. Auch stehen inzwischen technische Lösungen zur Verfügung, um z.B. störende Reflexionen zu minimieren. Durch Folierung kann die Solaranlage an die Gebäudehülle angepasst werden.

Da für verschiedene Gebiete im Stadtgebiet verschiedene Gestaltungssatzungen gelten, sollten diese mit entsprechenden Ausnahmeregelungen für Solaranlagen, aber auch für weitere durch Gestaltungssatzungen eingeschränkte klimafreundliche An- und Umbauten, wie Fassadenbegrünungen oder Kleinstwindkraftanlagen und Luft-Wärme-Pumpen erweitert werden.

Beschlussentwurf:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine rechtskräftige Ausnahmeregelungen in Gestaltungssatzungen, welche klimafreundliche Installationen – wie Solaranlagen, Fassadenbegrünungen und sonstige An- und Umbauten erlauben. Die Satzungsänderung soll zum nächstmöglichem Zeitpunkt im Ausschuss beraten werden.
  2. Die Verwaltung soll prüfen, ob auf Grundlage der Willensbildung des Ausschusses bereits jetzt Ausnahmen bzw. Befreiungen von den Vorgaben bestehender Gestaltungssatzungen zur Installation von klimafreundliche An- und Umbauten ausgesprochen werden können, um unnötige Verzögerungen im Ausbau von alternativen Energiequellen zu vermeiden.