Durch den Krieg in der Ukraine ist die Gefahr des Missbrauches von Informationen und das Risiko von Anschlägen auf kritische Infrastruktur in den letzten Wochen stark gestiegen. Auch in ruhigen Zeiten können Ausfälle, ob durch böswillige Manipulation oder durch Fehler, von Datenspeichern und kritischen Infrastrukturen zu größeren Einschränkungen in der Funktionalität der Verwaltung, Datenverlust, Datenmissbrauch und hohen Kosten zur Wiederherstellung der Funktion führen.
Die Grundlage, um sich vor Angriffen und Ausfällen von Infrastrukturen schützen zu können, ist in den meisten Fällen eine Risikoanalyse der verwendeten Systeme, um eine grundlegende Einschätzung der möglichen Probleme und Angriffsvektoren zu erhalten. Auf dieser Grundlage lassen sich dann Planungen und Priorisierungen von Bedarfen festlegen. Je nach Bedrohungssituation können verschiedene Szenarien entstehen (zum Beispiel erhöhte Schutzbedarfe von Informationen zu Flüchtlingen oder Investitionen in Beratung und Aktualisierung von digitalen Systemen).
Auch im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen sehen wir in diesem Bereich daher einen Informationsbedarf und würden gerne einen Überblick über die bisherigen Erkenntnisse, eingesetzte Verfahren und Prozeduren gewinnen. Da sich aus den Erkenntnissen auch besondere Bedarfe entwickeln können, freuen wir uns auf einen Austausch, welcher in den bisherigen Ausschussberatungen zum Thema Digitalisierung nicht in der Tiefe möglich war. Sollten bei schon durchgeführten Analysen im Vorfeld besondere Investitionsbedarfe erkannt worden sein, wären Hinweise und Erklärungen zur Planung des Haushalts 2023 zu begrüßen.
Je nach Detailtiefe und Brisanz der Informationen ist es uns bewusst, dass Teile oder das ganze Thema nichtöffentlich zu behandeln sind, daher bitten wir Sie auf Grund des Inhaltes der Vorstellung, diesen Aspekt eigenständig zu bewerten und entsprechend im öffentlichen oder nicht öffentlichen Bereich zu präsentieren.
Beschlussentwurf:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Risikoanalyse durchzuführen oder eine bestehende mit Hinblick auf die aktuelle Bedrohungssituation zu aktualisieren.
- Falls besondere Bedarfe erkannt werden, wird die Verwaltung beauftragt, diese Informationen in geeigneter Weise den Fraktionen vor den Haushaltberatungen zur Verfügung zu stellen.
- Werden besondere Schutzbedarfe von Daten und Infrastrukturen erkannt und dringender Beratung-, Handlungs- und Investitionsbedarf festgestellt werden, soll dieser zeitnah nach Rücksprache mit den Fraktionen beauftragt werden.