Das fortgeschriebene Klimaschutzkonzept macht deutlich, dass wesentliche Einsparungen der Treibhausgase in Gladbeck im Verkehrssektor erforderlich sind. Hier sind dringend umwelt- und klimagerechte Alternativen für den motorisierten Individualverkehr (sprich das Auto) auszubauen und anzubieten.
Unsere Fraktion im Regionalverband hat hierzu aktuell ein Konzept vorgelegt, wie das vorhandene Schienennetz ausgebaut und attraktiviert werden kann. Das Konzept „S-Bahn 2.0“ kann hier abgerufen werden: https://gruenefraktion.ruhr/themen/s-bahn-2-0/
Das Konzept sieht auch Maßnahmen für das Schienennetz in Gladbeck vor: So soll die S9 zwischen Recklinghausen und Wuppertal auf einen 15-Minuten-Takt verdichtet werden. Der eingleisige Engpass im Bereich Essen-Dellwig soll hierzu beseitigt werden. Dies ist eine lange von meiner Fraktion erhobene Forderung.
Eine neue S36 soll die S9 ergänzen und Verbindungen zwischen Krefeld, Moers und Oberhausen im Westen und Marl und Haltern im Osten herstellen.
Ein weiterer Kernpunkt des Konzepts für Gladbeck ist der Neubau eines neuen Schienenhaltepunktes an der Bülser Straße in Höhe des Kotton Nie. Dadurch würden Bürger:innen in Zweckel und Mitte Ost (Mitte II) komfortabel und mit kurzen Wegen an das regionale Schienennetz angebunden.
Da die Brücke an der Bülser Straße zur Sanierung ansteht, halten wir es für sinnvoll und erforderlich, den Bau eines neuen Haltepunkts mit Bahnsteigen und Abgängen zu prüfen und die Sanierung hierauf abzustimmen. Auf jeden Fall muss verhindert werden, dass durch die Sanierungsmaßnahme ein Ausbau erschwert wird. Bestenfalls sollten bereits Vorkehrungen getroffen werden, die den Haltepunktausbau erleichtern.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachstand zu den aktuellen Schienenausbauplänen des Landes und des Verkehrsverbundes für Maßnahmen, die die Stadt Gladbeck betreffen, zusammen zu tragen und dem Ausschuss hierüber zu berichten. Sie wird ferner beauftragt, dem Ausschuss einen Vorschlag zum Vorgehen „Neubau eines Haltepunktes an der Bülser Straße“ in Abstimmung mit der Brückensanierung zu unterbreiten. Hierfür soll die Verwaltung prüfen, ob Fördermittel für die Planung und Umsetzung (auch bezogen auf erforderliche Maßnahmen an der Brücke) zur Verfügung stehen (z.B. im Bereich Klimaschutz).