Das Oberverwaltungsgericht Münster verhängt vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst!
Worum geht es?
Der Hambacher Forst ist zum Symbol des Widerstands gegen die Braunkohle geworden.
Das Waldgebiet gehört dem Stromkonzern RWE, welcher im Oktober das Waldgebiet für den Braunkohletagebau roden wollte. Die rot-grüne Landesregierung hatte dem Energiekonzern 2016 die Genehmigung bestätigt.
2016 hat die Bundesregierung das Pariser Klimaschutz Abkommen ratifiziert und sich damit verbindlich auf Klimaziele festgelegt.
Braunkohle ist der klimaschädlichste Energieträger überhaupt.
Um die Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Juni 2018 eine Kommission gegründet, die u.a. ein Ausstiegsdatum aus dem Braunkohletagebau vorschlagen soll.
Deshalb forderten Umweltschutzorganisationen und die Grünen einen sofortigen Rodungsstopp, um die Ergebnisse der Kommission abzuwarten.
Dieser Forderung sind die Richter des Oberlandesgerichtes Münster nun in einem Eilverfahren nachgekommen!
Der Hambacher Forst kann 2018 nicht gerodet werden!
Raus aus dem Braunkohletagebau! – lautet die Grüne Forderung
Deutschland ist nicht auf die Braunkohle als Energieversorgung angewiesen.
Deutschland produziert aktuell deutlich mehr Strom, als im Land verbraucht wird.
Zahlreiche Gaskraftwerke in Deutschland stehen still, es gibt also sehr große Reserven im Netz.